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Was kostet das Studium?

Die Studien- und Prüfungsgebühren richten sich nach dem jeweiligen Studiengang und sind zum Beginn des Semesters zu begleichen oder sie werden im Rahmen des Bankeinzugverfahrens monatlich abgebucht.

BWL-Studiengänge (6 Semester)

Wirtschaftsdiplom Betriebswirt (VWA)

Die Studiengebühren betragen bei dem Studiengang Wirtschaftsdiploms "Betriebswirt (VWA)" 475 € je Semester oder 82 € je Monat bei Teilnahme am monatlichen Bankeinzugsverfahren (bei einem Studienbeginn im WS 07/08 oder früher 450 € bzw. 78 €).


Wirtschaftsdiplom Betriebswirt (VWA) mit Studienschwerpunkt

Die Studiengebühren betragen in den ersten 3 Semestern bei allen Studiengängen des Wirtschaftsdiploms "Betriebswirt (VWA) mit Studienschwerpunkt" 475 € je Semester oder 82 € je Monat bei Teilnahme am monatlichen Bankeinzugsverfahren (bei einem Studienbeginn im WS 07/08 oder früher 450 € bzw. 78 €).

Ab dem 4. Semester  belaufen sich die Studiengebühren auf 630 € je Semester  oder 108 € je Monat bei Teilnahme am monatlichen Bankeinzugsverfahren (bei einem Studienbeginn im WS 07/08 oder früher 630 € bzw. 103 €).


Kompaktstudiengänge (4 Semester)

In den Kompaktstudiengängen (4 Semester) "Marketing-Ökonom (VWA)", "Verwaltungs-Ökonom (VWA)" bzw. "Kulturmanager (VWA)" betragen die Studiengebühren 630 € je Semester oder 108 € je Monat bei Teilnahme am monatlichen Bankeinzugsverfahren (bei einem Studienbeginn im WS 07/08 oder früher 600 € bzw. 103 €).


Kompakt- (4 Semester)/Aufbaustudiengang (2 Semester) zum "Wirtschaftsinformatiker (VWA)"

Im Kompakt- /4 Semester) bzw. Aufbaustudium (2 Semester) zum "Wirtschaftsinformatiker (VWA)" betragen die Studiengebühren 750,- Euro je Semester oder 128,- Euro je Monat bei Teilnahme am monatlichen Bankeinzugsverfahren. Diese Studiengänge werden ab WS 08/09 nicht neu aufgelegt.

Prüfungsgebühren

Die Kosten der Bereitstellung von Manuskripten und Begleitunterlagen sind in den Studiengebühren eingeschlossen. Ebenfalls eingeschlossen sind die Kosten der Klausuren, die zum Erwerb von Kreditpunkten im Rahmen des studienbegleitenden Prüfungsverfahrens führen (Credit-Point-System).

Die Prüfungsgebühren betragen im BWL-Studium (6 Semester)  300 Euro und in den Kompakt- (4 Semester) bzw. Aufbaustudiengängen (2 Semester)  200 Euro. Sie werden einmalig im letzten Studiensemester fällig und dienen ausschließlich der Deckung der Kosten, die durch die abschließenden Prüfungsbestandteile (Diplom- bzw. Projektarbeiten) verursacht werden.


Studienförderung

Über die Förderung der beruflichen Fortbildung informieren die zuständigen Arbeitsämter. Darüber hinaus kann ein Studium an der VWA Köln durch "Bildungsscshecks" bzw. im Rahmen der "Begabtenförderung Berufliche Bildung" gefördert werden. Auskünfte erteilen die Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammer zu Köln.

Steuervergünstigungen

Die Aufwendungen für das VWA-Studium werden von den meisten Finanzämtern als abzugsfähige Werbungskosten bei der Berechnung der Lohn- und Einkommensteuer anerkannt, soweit sie vom Studierenden selbst und nicht vom Arbeitgeber oder einer anderen Seite getragen werden.



Geschäftsbedingungen

Fälligkeit der Studiengebühren

Die Semestergebühr ist spätestens bis zum Beginn eines jeden Semesters auf das Konto Nr. 1900 036318 bei der Sparkasse Köln-Bonn, BLZ 370 501 98,  einzuzahlen. Bei Teilnahme am Bankeinzugsverfahren erfolgt die Zahlung gemäß der erteilten Einzugsermächtigung monatlich oder semesterweise.
Ist einem Studierenden die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen eines Semester nachgewiesen unverschuldet nicht möglich, kann in Härtefällen die  Semestergebühr bis zu 80 v.H. erlassen werden.

Schriftform

Anmeldungen, Abmeldungen, Studienunterbrechungen, Kündigungen und sonstige Änderungswünsche bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Mündliche Absprachen haben keine Rechtswirksamkeit.

Abmeldung vor Beginn des Studiums

Meldet sich ein Teilnehmer unter Einhaltung der nachstehenden Abmeldefrist vor  Beginn eines Studienganges ab, wird eine Bearbeitungsgebühr von 75 Euro  erhoben. Die Abmeldung muss spätestens bis 6 Wochen vor Beginn des  Studienganges erfolgen. 

Kündigung während des Studiums

Die Kündigung bzw. Unterbrechung eines laufenden Studiums ist jeweils zum Ende eines Studiensemesters möglich. Die Kündigung bzw.Unterbrechung des Studiums muss der Akademie spätestens bis 6 Wochen vor Beginn des Folgesemesters mitgeteilt werden.

Programm- und Terminänderungen

Änderungen im Lehrprogramm einzelner Studiengänge sowie die Terminverlegung angekündigter Lehrveranstaltungen bleiben der VWA vorbehalten.

Bescheinigungen

Auf Wunsch können den Studierenden Immatrikulations- und sonstige Bescheinigungen ausgestellt werden.

Datenspeicherung

Durch die Anmeldung erklärt sich der Studierende mit der Be- und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten für die Zwecke der Studien- und Prüfungsorganisation einverstanden.

Anmeldung
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Informationen
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