Über die Förderung der beruflichen Fortbildung informieren die zuständigen Arbeitsämter. Darüber hinaus kann ein Studium an der VWA Köln durch "Bildungsscshecks" bzw. im Rahmen der "Begabtenförderung Berufliche Bildung" gefördert werden. Auskünfte erteilen die Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammer zu Köln.
Die Semestergebühr ist spätestens bis zum Beginn eines jeden Semesters auf das Konto Nr. 1900 036318 bei der Sparkasse Köln-Bonn, BLZ 370 501 98, einzuzahlen. Bei Teilnahme am Bankeinzugsverfahren erfolgt die Zahlung gemäß der erteilten Einzugsermächtigung monatlich oder semesterweise.
Ist einem Studierenden die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen eines Semester nachgewiesen unverschuldet nicht möglich, kann in Härtefällen die Semestergebühr bis zu 80 v.H. erlassen werden.
Anmeldungen, Abmeldungen, Studienunterbrechungen, Kündigungen und sonstige Änderungswünsche bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Mündliche Absprachen haben keine Rechtswirksamkeit.
Meldet sich ein Teilnehmer unter Einhaltung der nachstehenden Abmeldefrist vor Beginn eines Studienganges ab, wird eine Bearbeitungsgebühr von 75 Euro erhoben. Die Abmeldung muss spätestens bis 6 Wochen vor Beginn des Studienganges erfolgen.
Die Kündigung bzw. Unterbrechung eines laufenden Studiums ist jeweils zum Ende eines Studiensemesters möglich. Die Kündigung bzw.Unterbrechung des Studiums muss der Akademie spätestens bis 6 Wochen vor Beginn des Folgesemesters mitgeteilt werden.
Änderungen im Lehrprogramm einzelner Studiengänge sowie die Terminverlegung angekündigter Lehrveranstaltungen bleiben der VWA vorbehalten.
Auf Wunsch können den Studierenden Immatrikulations- und sonstige Bescheinigungen ausgestellt werden.
Durch die Anmeldung erklärt sich der Studierende mit der Be- und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten für die Zwecke der Studien- und Prüfungsorganisation einverstanden.