Gibt es Möglichkeiten zur Finanzierung des VWA-Studiums?
- Die Aufwendungen für das VWA-Studium werden in der Regel als abzugsfähige Werbungskosten bei der Berechnung der Lohn- und Einkommensteuer anerkannt, soweit sie von der/dem Studierenden selbst und nicht vom Arbeitgeber oder einer anderen Seite getragen werden.
- Wir akzeptieren den Bildungsscheck NRW. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
- Wir akzeptieren die Bildungsprämie. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
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